Zitat von Thunderhorse im Beitrag #35Und da gab es bereits erhebliche Zweifel ob es sich um Vorsatz handeln könnte.Die sicher auch angebracht waren, nur ist der Vorsatz nicht mal bedingt notwendig, um als Mörder qualifiziert zu werden. Sollte Dir, lieber Donnergaul bei Deiner Vorbildung, eigentlich bekannt sein. Hier mal das letztinstanzliche Urteil zu diesem Fall ...BVerwG 3 C 7.02 vom 24.10.2002
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