Bei Einleitung eines Ermittlungsverfahren erfolgte (genau wie auch heute) die Beschlagnahme mutmaßlicher Tatwerkzeuge. Im Strafverfahren konnte dann neben einer Strafe auch die Einziehung der Tatwerkzeuge erfolgen. Das betraf nicht nur ausländische Kfz, sondern auch Kfz oder andere Tatwerkzeuge, die DDR-Bürger für Straftaten nutzen. Einfach mal alte Gerichtsberichte bzw. StGB / StPO lesen.
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